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Cristina Baz Larrañaga Anwälte

Multidisziplinäre Kanzlei spezialisiert auf Familienrecht, Mediation und Ausländerrecht

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Familiensitz

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Abzug für Investitionen in die gewöhnliche Wohnimmobilie nach der Scheidung

Familiensitz

Sind Sie geschieden und besitzen jetzt 100% der Immobilie, die Sie früher mit Ihrem Ex-Partner geteilt haben? Möglicherweise fragen Sie sich, ob Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung den gesamten Betrag, den Sie für die Hypothek dieses Hauses zahlen, abziehen können oder nur einen Teil. Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben (DGSJFP) hat dieses Thema geklärt, da viele Menschen nach einer Trennung dieselbe Frage haben. Das Wichtigste ist, dass der Abzug für Investitionen in die gewöhnliche Wohnimmobilie seit 2013 nicht mehr für Neuanschaffungen existiert. Personen, die jedoch vor diesem Jahr ein Haus gekauft haben und den Abzug in früheren Jahren geltend gemacht haben, können dies weiterhin unter einem Sonderregime tun. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie weiterhin Ihr gewöhnlicher Wohnsitz ist und Sie bereits vor dieser Gesetzesänderung mit dem Abzug begonnen hatten. Was passiert, wenn Sie nach der Trennung die gesamte Immobilie behalten? Laut Gerichtsurteilen können Sie 100% von dem abziehen, was Sie für das ursprüngliche Darlehen zahlen, vorausgesetzt, Sie und Ihr Ex-Partner haben zuvor Abzüge geltend gemacht und es gibt noch Abzüge, die angewendet werden können. Die Beträge, die Sie zahlen, um den zusätzlichen Teil der Immobilie zu behalten (zum Beispiel, wenn Sie Ihrem Ex-Partner eine Entschädigung zahlen müssen, die Sie mit einem anderen Darlehen finanzieren werden), berechtigen jedoch nicht zum Abzug, wenn das Geld nicht aus dem ursprünglichen Darlehen stammt oder wenn die Transaktion nach 2012 erfolgte und nicht aufgrund der Auflösung der Gemeinschaftseigentum erfolgte.

Zusammenfassend können Sie nur das abziehen, was dem Hypothekendarlehen entspricht, das bereits vor der Scheidung bestand und unter bestimmten Bedingungen, nicht für jeden Betrag, den Sie ausgeben, um der alleinige Eigentümer zu werden, und immer vorausgesetzt, dass Sie weiterhin im Haus wohnen. In Streitigkeiten über den Familiensitz nach familiären Krisen oder während und nach der Abwicklung eines Familienverfahrens werden Ihnen unsere Fachleute die erforderliche rechtliche Unterstützung bieten und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. existiert nicht mehr für Neuanschaffungen seit 2013. Allerdings können Personen, die ihr Haus vor diesem Jahr gekauft haben und in früheren Jahren die Abzüge geltend gemacht haben, dies weiterhin zu tun unter einem speziellen Regime tun. Allerdings bleibt dies nur bestehen, wenn die Immobilie immer noch dein gewöhnlicher Wohnsitz und du hattest bereits angefangen, dies vor dieser Gesetzesänderung abzuziehen.

Was passiert, wenn du nach der Trennung das gesamte Haus behältst? Laut Gerichtsurteilen kannst du 100% abziehen von dem, was du für das ursprüngliche Darlehen zahlst, vorausgesetzt, du und dein Ex-Partner habt bereits vorher Abzüge gemacht und es noch Abzüge gibt, die angewendet werden müssen. Nun, die Beträge, die du zahlst, um das zusätzlichen Teil des Hauses (zum Beispiel, wenn du deinem Ex-Partner eine Entschädigung zahlen musst, die du mit einem anderen Darlehen finanzieren wirst), berechtigen nicht zum Abzug, wenn das Geld nicht aus dem ursprünglichen Darlehen stammt oder wenn die Transaktion nach 2012 stattfand und nicht durch die Auflösung der Gemeinschaftseigentum erfolgte.

Zusammenfassend kannst du nur das abziehen, was dem Hypothekendarlehen der bereits vor der Scheidung bestand und unter bestimmten Bedingungen, nicht für jeden Betrag, den du verwendest, um der alleinige Eigentümer zu werden, und immer noch im Haus lebst.

Bei Streitigkeiten bezüglich des Familienheims nach familiären Krisen oder während und nach der Abwicklung eines Familienverfahrens werden Ihnen unsere Fachleute die erforderliche rechtliche Unterstützung bieten und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen

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