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Cristina Baz Larrañaga Anwälte

Multidisziplinäre Kanzlei spezialisiert auf Familienrecht, Mediation und Einwanderung

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Verwaltung von Gemeinschaften

 

VERWALTUNG VON GEMEINSCHAFTEN IN eibar

 

In unserem Service für die Verwaltung von Gemeinschaften bieten wir eine Vielzahl von Dienstleistungen an, um Ihnen die Sicherheit eines umfassenden Service zu garantieren:

  • Registrierung von Buchungsbewegungen
  • Jährliche Einnahmen-/Ausgabenübersicht.
  • Anforderung von Kostenvoranschlägen und Voruntersuchung der Angebote mit dem Verwaltungsrat sowie Kontrolle von Budgetabweichungen, falls vorhanden.
  • Jährlicher Haushaltsplan für Ausgaben.
  • Erstellung von Beitrags-, Verbrauchs- und/oder Sonderumlagenquittungen.
  • Einziehen von Beiträgen, Einnahmenkontrolle und Durchführung von Zahlungen.
  • Eintreiben von unbezahlten Beträgen.
  • Beantragung von Zuschüssen.
  • Persönliche Unterstützung bei ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlungen mit Aufbewahrung von Büchern, Akten und Buchhaltung.
  • Erstellung und Einreichung der obligatorischen Steuermodelle mit entsprechender rechtlicher Beratung.
  • Überwachung von Vorfällen.
  • Schadensverwaltung und Kommunikation, Verfolgung und Einziehung bei der Versicherungsgesellschaft, falls erforderlich.

 

Kontaktanfrage

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Schutz personenbezogener Daten.

Verantwortlich für die Bearbeitung: DÑA. CRISTINA BAZ LARRAÑAGA, 15385585B
c/ Fermín Calbetón, 4 - 3º D , Eibar (Gipuzkoa)

Der Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Beantwortung Ihrer Anfragen und/oder Informationsanfragen auf der Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie bei der Bereitstellung Ihrer Daten gegeben haben (Artikel 6.1.a, Spanischen RGPD).
Sie können die folgenden Rechte in Bezug auf Ihre Daten ausüben:

  • Recht auf Auskunft, Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), Einschränkung der
    Verarbeitung, Übertragbarkeit, Nichtübertragbarkeit die Einschränkung der Verarbeitung, die Übertragbarkeit und das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen.
  • Denken Sie daran, dass die Inanspruchnahme Ihrer Rechte kostenlos ist. Sie können auch eine Beschwerde bei folgender Stelle
    einreichen Aufsichtsbehörde.

Sie können den rechtlichen Hinweis und die vollständigen Informationen hier abrufen


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TÄTIGKEITSBEREICH

  • FAMILIENRECHT

  • NACHLÄSSE UND ERBSCHAFTEN

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