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Cristina Baz Larrañaga Anwälte

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Aufenthaltsgenehmigung

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Antrag auf vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung für eine Person mit polizeilicher Festnahme

Aufenthaltsgenehmigung

Der Oberste Gerichtshof (TS) hat entschieden, dass die Aufenthaltsgenehmigung nicht verweigert werden kann für einen Familienangehörigen eines Unionsbürgers nur weil diese Person von der Polizei festgenommen wurde und strafrechtliche Ermittlungen gegen sie laufen. Alles begann, als einer dominikanischen Frau in Barcelona diese Genehmigung verweigert wurde, mit der Begründung, dass es Gründe gab anzunehmen, dass sie eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellte, basierend nur auf dieser Festnahme und einer laufenden Untersuchung. Die Frau legte Einspruch ein und obwohl anfangs ein Gericht ihr Recht gab, lehnte das Oberste Gericht erneut ab, darauf bestehend, dass allein die Existenz strafrechtlicher Ermittlungen die Ablehnung rechtfertigte. Angesichts dessen wandte sich die Betroffene an den TS, der sich an ein kürzlich ergangenes

europäisches Urteil zu diesem Thema erinnerte und klarstellte, dass ohne klare Darlegung der Tatsachen und wie sie sich auf die Situation auswirken, weder die Schwere noch die persönlichen Umstände kann davon ausgegangen werden, dass diese Person eine Bedrohung darstellt. Es genügt nicht einfach zu sagen, dass es eine Festnahme und offene Ermittlungen gibt. Der TS betont auch, dass die Behörden jeden Fall detailliert und konkret und nicht automatisch prüfen müssen. Wenn dies nicht geschieht, kann die Genehmigung nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verweigert werden. Somit gibt das Urteil der Antragstellerin Recht und erkennt ihr

Recht auf Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung als Familienangehörige eines europäischen Bürgers an. Konsultieren Sie unsere Fachleute für Fragen des Ausländerrechts, der Einwanderung, der illegalen Situation usw., für Verfahren und Maßnahmen, die sich aus diesen Situationen ergeben können oder bei Unzufriedenheit mit einer Verwaltungs- oder Gerichtsmaßnahme in dieser Hinsicht. kann nicht verweigert werden die Erlaubnis aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. So gibt das Urteil der Antragstellerin Recht und erkennt ihr Recht auf Erhalt der Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige eines europäischen Bürgers an.

Konsultieren Sie unsere Fachleute für Fragen im Zusammenhang mit Ausländerangelegenheiten, Einwanderung, illegaler Situation usw., für Verfahren und Maßnahmen, die sich aus diesen Situationen ergeben können oder bei Unstimmigkeiten mit einer Verwaltungs- oder Gerichtsmaßnahme in dieser Hinsicht

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