ICONOS FINALES-TRAZADOS

Cristina Baz Larrañaga Anwälte

Multidisziplinäre Kanzlei spezialisiert auf Familienrecht, Mediation und Ausländerrecht

TERMIN VEREINBAREN

Haftung der Verwaltung

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Motorradunfall aufgrund eines defekten Gitters auf der Straße

Haftung der Verwaltung

Das Oberlandesgericht (OLG) Madrid hat die Haftung der Stadtverwaltung Madrid bestätigtnach einem Unfall, den ein Motorradfahrererlitt, als er über ein defektes Gitterauf einer Straße der Stadt fuhr. Der Fall begann, als der Betroffene beschloss, eine Entschädigungvon der Verwaltung für die erlittenen Schäden zu fordern und behauptete, dass der Unfall auf den schlechten Zustand der öffentlichen Straßezurückzuführen sei. In dem ersten Urteil wurde bereits anerkannt, dass ein

Defektauf der Straße vorlag und dies der Grund für den Unfall war, basierend auf den Beweisen, die von der Polizeiund den Rettungsdiensten vorgelegt wurden.Notfall und dieAussage von Zeugen die den Vorfall miterlebt haben. Die Stadtverwaltung versuchte sich zu verteidigen, indem sie behauptete, dasses keine ausreichenden Beweise gäbe, um sie für das Geschehene verantwortlich zu machen, und diskutierte sogar über die Höhe der festgelegten Entschädigung.

Dennoch hat das OLG klargestellt, dass die Verwaltung diePflicht hat, alle Straßen und Autobahnen in gutem Zustand zu halten, um die Benutzer nicht zu gefährden. Darüber hinaus betonte es, dass nicht nachgewiesen wurde, dass derUnfall auf andere Weise hätte vermieden werden können oder dass der Motorradfahrer schuld gewesen wäre. Für das OLG waren dieBewertung und die Höhe der Entschädigung gut erklärt und gerechtfertigt.Letztendlich bestätigt das Urteil, dass die Stadtverwaltung für die durch mangelnde Straßeninstandhaltung verursachten Schäden haftbar gemacht werden muss, und betont die Bedeutung, dass die Behörden die öffentlichen Einrichtungen

in sicheren Zuständen erhalten, um diese Art von Vorfällen zu vermeiden. verursacht durch mangelnde Wartung der Straße und betont die Bedeutung, dass die BehördenHalten Sie die öffentlichen Infrastrukturen instand in sicheren Zustand, um solche Vorfälle zu vermeiden.

Wenn Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, aus dem die Verantwortlichkeit der Verwaltung resultieren könnte, können unsere Fachleute die entsprechenden Verantwortlichkeiten zur Schadenswiedergutmachung geltend machen

Kontaktanfrage

* Campos obligatorios

Schutz personenbezogener Daten.

Verantwortlich für die Bearbeitung: DÑA. CRISTINA BAZ LARRAÑAGA, 15385585B
c/ Fermín Calbetón, 4 - 3º D , Eibar (Gipuzkoa)

Der Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Beantwortung Ihrer Anfragen und/oder Informationsanfragen auf der Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie bei der Bereitstellung Ihrer Daten gegeben haben (Artikel 6.1.a, Spanischen RGPD).
Sie können die folgenden Rechte in Bezug auf Ihre Daten ausüben:

  • Recht auf Auskunft, Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), Einschränkung der
    Verarbeitung, Übertragbarkeit, Nichtübertragbarkeit die Einschränkung der Verarbeitung, die Übertragbarkeit und das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen.
  • Denken Sie daran, dass die Inanspruchnahme Ihrer Rechte kostenlos ist. Sie können auch eine Beschwerde bei folgender Stelle
    einreichen Aufsichtsbehörde.

Sie können den rechtlichen Hinweis und die vollständigen Informationen hier abrufen


Schieben Sie, um die Schaltfläche zu aktivieren