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Cristina Baz Larrañaga Anwälte

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Hassverbrechen

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Die diskriminierende Motivation ist ein wesentlicher Bestandteil der strafrechtlichen Qualifikation des Verbrechens

Hassverbrechen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Verurteilung wegen Hassverbrechen bestätigt in einem Fall, in dem ein Mann eine andere Person beleidigt und erniedrigt hat mit klaren rassistischen und diskriminierenden Äußerungen , zusätzlich zu Drohungen. Die Schlüsselidee des Urteils ist, dass für die Bestrafung dieser Art von Verhalten als Hassverbrechen eine tatsächliche diskriminierende Motivation vorliegen muss, das heißt, der Angriff darf kein "einfacher Ausraster" oder eine beliebige Beleidigung sein, sondern ein gezielter Angriff gegen jemanden, weil er einer geschützten Gruppe angehört (zum Beispiel aufgrund seiner Rasse oder seiner Einwanderung). Die Vorfälle ereigneten sich, als der Angeklagte

in einer Bar wegen eines Euros diskutierte , den er dachte, nicht richtig von einem Verkaufsautomaten zurückbekommen zu haben. Von da an wandte er sich mit Beleidigungen wie "Scheißneger" an den Ladenbesitzer und ging sogar soweit, dass er Scheißschwarz », und erreichte ihn zu bedrohen , sogar vor Polizeibeamten. Außerdem trug er einen Gegenstand, der eine Waffe vortäuschte und machte einschüchternde Gesten, was zu seiner Festnahme und zur Anzeige des Opfers führte.

Das Berufungsgericht von Valencia verurteilte ihn wegen Verbrechen gegen die Grundrechte (Hassverbrechen), und der Oberste Gerichtshof bestätigt dieses Urteil (sowie ein weiteres wegen leichter Bedrohungen). Der Oberste Gerichtshof argumentiert unter anderem, dass der Angriff hier nicht nur gegen eine konkrete Person gerichtet war, sondern gegen das, was sie repräsentierte , sie wurde verachtet und man versuchte, sie aufgrund ihrer "Nicht-Spanier"-Herkunft auszuschließen und wegen ihrer Hautfarbe . Der Oberste Gerichtshof betont, dass in einem demokratischen Staat verbale Angriffe keinen Platz haben. keine verbalen Angriffe passen solcher Art, die auf Ausgrenzung und Hass gegenüber dem "Anderen" beruhen.

Bei Ansprüchen aus strafbaren Handlungen können unsere Anwälte Sie angemessen beraten und Ihre Interessen verteidigen.

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