ICONOS FINALES-TRAZADOS

Cristina Baz Larrañaga Anwälte

Multidisziplinäre Kanzlei spezialisiert auf Familienrecht, Mediation und Ausländerrecht

TERMIN VEREINBAREN

Handyverkauf

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Betrug mit erschwerenden Umständen der Wiederholung

Handyverkauf

Eine Personkaufte ein hochwertiges Mobiltelefonüber eine Second-Hand-Verkaufs-App, Wallapop, und zahlte perBanküberweisung an den Verkäufer. Leidererhielt sie das Telefon nie und konnte den Verkäufer nie wieder kontaktieren. Nach Ermittlungen stellte sich heraus, dass derKontoinhaber bereits wegen Betrugs vorbestraft war. Der Kontoinhaber behauptete zur Verteidigung, dass seineIdentität bei Kontoeröffnung gestohlen worden war, konnte dies jedoch nicht mit Beweisen belegen.Der Fall wurde vor ein Strafgericht gebracht, das den Angeklagten wegen schweren Betrugs verurteilte, da er bereits

Vorstrafenwegen desselben Vergehens hatte. Es wurde eine Gefängnisstrafe verhängt und die Verpflichtung auferlegt, dem Käufer das Geld zurückzuerstatten. Der Verurteilte legte Berufung beim Provinzgericht ein, aber das Urteil wurde aufrechterhalten. wegen schweren Betrugs, da er bereits eine Vorstrafe hatteVorgeschichte für dasselbe Verbrechen. Ihm wurde eine Gefängnisstrafe auferlegt und die Verpflichtung auferlegt, das Geld an den Käufer zurückzugeben. Der Verurteilte war nicht zufrieden und legte Berufung beim Provinzgericht ein, aber das Urteil wurde aufrechterhalten.

Der Betroffene legte dann eineKassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (TS) ein. Sein Argument war, dass einFehler bei der Bewertung der Beweise vorlag und nicht genügend Beweise vorhanden waren, um ihn für schuldig zu befinden, zusätzlich zur Behauptung, dass sein Recht aufUnschuldsvermutung verletzt worden sei. Der TS erinnert jedoch daran, dass in diesen Fällen nur Beschwerden zugelassen werden, wenn einStrafrechtsverletzung geltend gemacht wird (aufgrund eines Fehlers bei der Anwendung des Gesetzes), nicht aufgrund der Art und Weise, wie die Beweise bewertet wurden, was bereits in den vorherigen Instanzen abgeschlossen wurde.

Der TS überprüfte den Fall, dasKonto, auf das das Geld überwiesen wurde, war auf den Angeklagtenregistriert, und dieser legte keineüberzeugenden Beweise vor, die belegen würden, dass er Opfer von Identitätsdiebstahl geworden war. Es war offensichtlich, dass eineAbsicht zur Täuschung, Gewinnstreben und dass der Käufer der Geschädigte war, vorhanden waren, wodurch alle Voraussetzungen für das Verbrechen des Betrugs erfüllt waren.

Schließlich wies der TS die Beschwerde ab und bestätigte das in erster Instanz verhängte Urteil, wobei klargestellt wurde, dass in diesen Fällenkein erneutes Diskutieren der Beweise möglich ist und die Unschuldsvermutung, wie vom Verurteilten beabsichtigt.

Unsere Anwälte können Ihnen die angemessene Beratung bieten und die Verteidigung Ihrer Interessen in Verfahren ausüben, die auf Handlungen beruhen, die strafbar sind oder strafbar sein könnten.

Kontaktanfrage

* Campos obligatorios

Schutz personenbezogener Daten.

Verantwortlich für die Bearbeitung: DÑA. CRISTINA BAZ LARRAÑAGA, 15385585B
c/ Fermín Calbetón, 4 - 3º D , Eibar (Gipuzkoa)

Der Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Beantwortung Ihrer Anfragen und/oder Informationsanfragen auf der Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie bei der Bereitstellung Ihrer Daten gegeben haben (Artikel 6.1.a, Spanischen RGPD).
Sie können die folgenden Rechte in Bezug auf Ihre Daten ausüben:

  • Recht auf Auskunft, Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), Einschränkung der
    Verarbeitung, Übertragbarkeit, Nichtübertragbarkeit die Einschränkung der Verarbeitung, die Übertragbarkeit und das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen.
  • Denken Sie daran, dass die Inanspruchnahme Ihrer Rechte kostenlos ist. Sie können auch eine Beschwerde bei folgender Stelle
    einreichen Aufsichtsbehörde.

Sie können den rechtlichen Hinweis und die vollständigen Informationen hier abrufen


Schieben Sie, um die Schaltfläche zu aktivieren